Die Registrierung von E-Zigaretten-Produkten in Malaysia wird überprüft . zugelassene Produkte werden vom Gesundheitsministerium . zertifiziert
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Am 9. Juni wurde berichtet, dass das Gesundheitsministerium von Malaysia derzeit Registrierungsanträge für Raucherprodukte, einschließlich E-Zigaretten, im Rahmen des Tobacco Control Products Act 2024 (Act 852) .}}}}}} Die Bewertungsergebnisse erwartet werden, die vom 1. Oktober abgeschlossen sind. Outlets wie Convenience Stores .
Dr. E-Zigaretten werden verboten, auf dem Markt verkauft zu werden .
Ihm zufolge haben mehrere E-Zigaretten-Produkte in den Überprüfungsprozess eingegeben und werden nach Genehmigung über autorisierte Kanäle wie Convenience-Stores oder lizenzierte E-Zigaretten-Spezialstäbe . verkauft
Er warnte alle Einzelhandelsgeschäfte, sicherzustellen, dass die von ihnen verkauften Raucherprodukte beim Gesundheitsministerium registriert sind: "E -Zigaretten müssen über legitime Kanäle verkauft werden - sie können nicht auf Nachtmärkten oder ähnlichen Orten verkauft werden. Produkte . "
Die Genehmigung von Einzelhandelslizenzen muss den aktuellen räumlichen Vorschriften entsprechen: Die Geschäfte müssen mindestens 40 Meter von Hochschulen wie Universitäten und mindestens 3 Meter von Kindergärten oder Gewerbebereichen wie 7-11 speichern .}}} achten.
Er wies darauf hin, dass alle zur Import, Produktion oder Verteilung in Malaysia vorgesehenen Raucherprodukte zuerst die Registrierungsgenehmigung vom Gesundheitsministerium . nicht registrierte Produkte auf dem Markt einholen müssen
Nach seiner Erklärung müssen alle Registrierungsanträge von Labortestberichten begleitet werden, und die Produkte werden auf verbotene oder verdächtige Substanzen untersucht. "Wenn sie verdächtige Komponenten enthalten, wie z. 'Geräte' ohne verdächtige Komponenten unterliegen nicht diesem Akt . "
Nach Gesetz 852 ist das Gesundheitsministerium für die Lizenzierung von Raucherprodukten (einschließlich Fertigung, Werbung, Vertrieb und Verkaufsgenehmigung) verantwortlich, während E-Zigaretten-Geräte unter die Zuständigkeit des Ministeriums des Inlandshandels und der Verbraucherangelegenheiten (KPDN) fallen

