Neue E-Zigaretten-Vorschriften Neuseelands im Oktober: Auswechselbare Batterien und Kindersicherungsmechanismen werden zur Pflicht
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Neue E-Zigaretten-Vorschriften in Neuseeland im Oktober: Auswechselbare Batterien und Kindersicherungen werden zur Pflicht

Das neuseeländische Gesundheitsministerium gab bekannt, dass ab dem 1. Oktober 2024 alle E-Zigaretten-Geräte mit austauschbaren Batterien und Kindersicherungsmechanismen ausgestattet sein müssen und Verstöße mit hohen Geldstrafen drohen. Zu den neuen Vorschriften gehören auch Vorgaben zu Verpackungsmustern und Geschmacksbezeichnungen.
Am 24. September gab das neuseeländische Gesundheitsministerium bekannt, dass alle E-Zigaretten-Geräte vor dem 1. Oktober 2024 mit austauschbaren Batterien und Kindersicherungsmechanismen ausgestattet sein müssen. Danach werden Geräte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, nicht mehr verkauft.
Die Änderung ist Teil der Maßnahmen der neuseeländischen Regierung zur Bekämpfung des E-Zigaretten-Konsums unter Jugendlichen, die im März dieses Jahres wiederholt wurden. Zu den neuen Vorschriften gehört auch ein Verbot der Verwendung von Cartoon- oder Spielzeugmustern auf Verpackungen und die Beschränkung von Geschmacksbezeichnungen auf allgemeine Beschreibungen.
Diese Regelungen wurden ursprünglich am 21. Oktober 2023 umgesetzt und galten nur für Einweg-E-Zigaretten-Geräte. Ab dem 1. Oktober 2024 müssen alle E-Zigaretten-Geräte (auch wiederverwendbare Geräte) über austauschbare Batterien und Kindersicherungsmechanismen verfügen.
Sobald die neuen Vorschriften in Kraft treten, können Einzelhändler, Importeure und Hersteller keine Produkte mehr verkaufen oder lagern, die den Anforderungen nicht entsprechen. Einzelhändler, die weiterhin nicht konforme Produkte verkaufen, können mit Geldstrafen von bis zu 50 NZ$000 (ca. 31 US$000) rechnen, während große Unternehmen mit Geldstrafen von bis zu 400 NZ$ rechnen müssen{{6 }} (ca. 250 US-Dollar,000).
