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Die US-amerikanische ITC hat eine teilweise endgültige Entscheidung getroffen: Aiqiqi und andere Unternehmen wurden in Abwesenheit als Angeklagte identifiziert

Die US-amerikanische ITC hat eine teilweise endgültige Entscheidung getroffen: Aiqiqi und andere Unternehmen wurden in Abwesenheit als Angeklagte identifiziert

美国ITC部分终裁:爱奇迹等多家企业被认定为缺席被告

Die US International Trade Commission (ITC) hat in einigen E-Zigaretten-Fällen eine endgültige Entscheidung getroffen und am 16. September beschlossen, die Vorabentscheidung aufrechtzuerhalten, und identifizierte Ai Miracle und andere Unternehmen als abwesende Beklagte.

 

Am 8. Oktober gab die US International Trade Commission (ITC) bekannt, dass sie eine 337-teilweise endgültige Entscheidung zu bestimmten E-Zigaretten-Produkten getroffen hat (bestimmte Einweg-Verdampfergeräte, Untersuchungscode: 337-TA{ {4}}).

 

Das Urteil lautet wie folgt:

 

Die Vorabentscheidung (Nr. 17) des Verwaltungsrichters (ALJ) vom 16. September 2024 wird nicht überprüft, d. h. Vapeonly Technology Co. Ltd. aus Hongkong, China, Nevera (HK) Ltd. aus Hongkong , China, Heaven Gifts International Ltd. aus Hongkong, China, Flumgio Technology Ltd. aus Hongkong, China, Shenzhen LC Technology Co., Ltd. aus China, Shenzhen Aiersai Technology Co., Ltd. aus China, iMiracle (Shenzhen) Technology Co., Ltd. aus China, Wonder Ladies Ltd. aus den Britischen Jungferninseln, Sailing South Ltd. aus den Britischen Jungferninseln, Palma Terra Ltd. aus den Britischen Jungferninseln, Marea Morada Ltd. aus den Britischen Jungferninseln, VICA Trading Inc. d/b/a Vapesourcing aus Tustin, CA, USA, Social Brands, LLC aus Dallas, USA TX, Flawless Vape Wholesale & Distribution Inc. aus Anaheim, CA, USA, Flawless Vape Shop Inc. aus Anaheim, CA, Kanada , LCF Labs, Inc. aus Kanada sind die abwesenden Beklagten.

 

Am 3. September 2024 erließ das ALJ eine Anordnung, die den abwesenden Beklagten aufforderte, bis zum 13. September zu antworten, andernfalls wird in Abwesenheit entschieden. Am 16. September entschied das ALJ offiziell, dass der abwesende Beklagte gemäß den einschlägigen Vorschriften abwesend war, und kein Beklagter oder eine andere relevante Partei beantragte eine Überprüfung dieser Entscheidung. Der Ausschuss beschloss, das Urteil nicht zu überprüfen, und es wurde letztlich festgestellt, dass der abwesende Beklagte abwesend war.

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