Das polnische Gesundheitsministerium schlägt vor, den Verkauf von Nikotinbeuteln online und an mehreren Offline-Standorten zu verbieten
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Das polnische Gesundheitsministerium schlägt vor, den Verkauf von Nikotinbeuteln online und an mehreren Offline-Standorten zu verbieten

Das polnische Gesundheitsministerium plant, den Verkauf aller Arten von E-Zigaretten und Nikotinbeuteln an Minderjährige zu verbieten sowie den Verkauf von Nikotinbeuteln an einigen Orten und online zu verbieten. Der Gesetzentwurf sieht eine sechsmonatige Übergangsfrist vor und der überarbeitete Gesetzentwurf wird 14 Tage nach der Ankündigung in Kraft treten.
Laut Bankier hat das polnische Gesundheitsministerium am 14. Januar einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Verkauf aller Arten von E-Zigaretten an Personen unter 18 Jahren verbieten und die Verwendung von E-Zigaretten-Produkten, einschließlich nikotinfreier Produkte, verbieten soll E-Zigaretten, beispielsweise in Schulen und auf Kinderspielplätzen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes vor, um die negativen Auswirkungen des Konsums von Tabak und Tabakprodukten zu verhindern. Zu den konkreten Inhalten gehört das Verbot des Verkaufs jeglicher Art von E-Zigaretten und Ersatz-E-Liquids an Minderjährige, unabhängig davon, ob diese Produkte Nikotin enthalten.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, die Definition des „Rauchens von E-Zigaretten“ zu überarbeiten und die Verwendung nikotinfreier E-Zigaretten an öffentlichen Orten (wie Schulen, Kindergärten, Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs und Kinderspielplätzen) als illegal zu kennzeichnen. Diese Orte verbieten derzeit die Verwendung nikotinhaltiger E-Zigaretten.
Der Entwurf schlägt außerdem vor, den Verkauf von Nikotinbeuteln an Minderjährige zu verbieten und den Verkauf solcher Produkte in medizinischen Einrichtungen, Schulen, Bildungseinrichtungen, Sport- und Unterhaltungseinrichtungen sowie Verkaufsautomaten und Selbstbedienungssystemen zu verbieten. Der Gesetzentwurf verbietet auch den Online-Verkauf von Nikotinbeuteln, was den Vorschriften für den Verkauf rauchloser Tabakerzeugnisse ähnelt.
Der Gesetzentwurf sieht eine sechsmonatige Übergangsfrist vor und der überarbeitete Gesetzentwurf wird 14 Tage nach der Ankündigung in Kraft treten.
Laut der Website des Legislativzentrums der polnischen Regierung wird die Regierung auch einen weiteren Vorschlag des Gesundheitsministeriums prüfen. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den Verkauf erhitzter Tabakerzeugnisse mit bestimmten Geschmacksrichtungen zu verbieten, und der Gesetzentwurf hat die Definition von „erhitzten Tabakerzeugnissen“ aktualisiert.








